Personalrat

Unser Örtlicher Personalrat stellt sich vor: Gewählt auf fünf Jahre freut sich unser Team, für die Belange der Kollegen und Kolleginnen da sein zu können. Wir sind Ansprechpartner für Themen wie die für ​ Beschäftigten geltenden Gesetze und Verordnungen. Gerne stehen wir dem Kollegium auch in Konfliktsituationen mit Rat und Tat zur Seite. In regelmäßigen Abständen stimmen wir uns mit dem Schulleitungsteam zu personalrelevanten Themen ab. Dabei pflegen wir einen offenen Austausch auf Augenhöhe. 

Für uns sind gemeinschaftsbildende Aktionen von großer Bedeutung, denn wir ziehen an einem Strang! Von den Kolleginnen und Kollegen geschätzte Traditionen, wie zum Beispiel unsere alljährliche Weihnachtsfeier sowie Ausflüge in die Region, sind hierbei nicht mehr wegzudenken.

 Bei Fragen sind Sie/seid ihr herzlichst eingeladen, uns anzusprechen!

Ihr/Euer ÖPR

Personalrat BSZ Stockach

Mitglieder des Örtlichen Personalrats (von links nach rechts): 

  • Christian Bächle
  • Johannes Schnell
  • Oana Andrea Gihr (Vorsitzende)
  • Elisa Wielandt

Für unsere Kontaktdaten klicken Sie bitte hier

Foto: Tina Stark (Vorsitzende Bezirkspersonalrat Berufliche Schulen am Regierungspräsidium Freiburg  Mitglied Hauptpersonalrat Berufliche Schulen am Kultusministerium Stuttgart)
Tina Stark (Vorsitzende Bezirkspersonalrat Berufliche Schulen am Regierungspräsidium Freiburg und
Mitglied Hauptpersonalrat Berufliche Schulen am Kultusministerium Stuttgart)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Personalräte vertreten die Interessen der Beschäftigten auf verschiedenen Ebenen. Während die Örtlichen Personalräte auf schulischer Ebene aktiv sind, agieren die  Bezirkspersonalräte auf Ebene des Regierungspräsidiums und die Hauptpersonalräte auf Kultusebene. Grundlage der Arbeit ist das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). 

Alle Personalvertretungen sind v.a. in der Beratung der Lehrkräfte tätig. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

ÖPR: 

Ansprechpartner der Schulleitung, Gestaltung des Schulalltags, Sicherstellung der Gleichbehandlung der Beschäftigten, Mitbestimmung bei Mehrarbeit, Einstellung, u.v.m.

BPR: 

Ansprechpartner der Regierungspräsidien, schulübergreifende Personalmaßnahmen wie Versetzung, Abordnung, Beförderung, Aufstieg, Probezeit, Entlassung, berät den ÖPR, u.v.m.

HPR: 

Ansprechpartner des Kultusministerium, beteiligt bei Verwaltungsvorschriften, Dienstvereinbarungen, Funktionsstellenbesetzungsverfahren, Versetzungen, berät den BPR, u.v.m.

Hier finden Sie das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Baden-Württemberg in der Fassung vom 12. März 2015 (externer Link)